Einzelne Schadenspositionen

Einzelne Schadenspositionen


Schadenspositionen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug:


1. Reparaturkosten

Entweder Sie lassen das Fahrzeug reparieren, dann haben Sie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reparaturkosten oder

2. Abrechnung nach Gutachten

Sie lassen sich den Reparaturschaden durch einen Sachverständigen ermitteln. Dann können Sie den sich aus dem Gutachten ergebenden Reparaturschaden geltend machen. Sie können dann selbst entscheiden ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder das Geld nehmen und eventuell von einem Bekannten oder auch nur notdürftig reparieren lassen.

3. Ersatz des Wiederbeschaffungswerts

Im Falle eines (wirtschaftlichen) Totalschadens haben Sie lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des noch vorhandenen  Restwerts des Fahrzeugs.

4. Mietwagenkosten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstehenden Kosten.

5. Nutzungsausfallentschädigung

Diese erhalten Sie dann, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, obwohl er Ihnen zustehen würde.

6. Ersatz der Kosten für ein Gutachten

Die Kosten für ein Gutachten zur Schadensermittlung sind – außer bei Bagatellschäden – zu ersetzen.

7. Wertminderung durch Unfallschaden

Hierbei wird der Schaden ausgeglichen, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie nun einen „Unfallwagen“ haben und dies bei einem möglichen Weiterverkauf auch angeben müssen und damit (zumindest wahrscheinlich) einen geringeren Verkaufspreis erzielen können.

8. Abschleppkosten

Die entstehenden Abschleppkosten sind zu ersetzen, wenn sie wirtschaftlich angemessen sind.

9. Entsorgungskosten

Wenn Ihr Fahrzeug im wahrsten Sinne des Wortes nur noch „Schrott“ ist und Sie für die Entsorgung etwas bezahlen müssen.


Schadenspositionen im Zusammenhang mit der Person:


1. Arztkosten

Wenn Ihnen Kosten entstehen, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, wie z.B. Selbstbeteiligungen.

2. Heilbehandlungskosten

Soweit diese nicht von einem anderen Träger (z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, etc.) bezahlt werden

3. Verdienstausfall

Insbesondere bei Selbständigkeit. Bei Arbeitnehmern gilt im Normalfall die Entgeltfortzahlung, der Schaden liegt dann eher beim Arbeitgeber.

4. Erwerbsausfall

Bei dauerhaften Beeinträchtigungen, hier müssen auch Folgeschäden berücksichtigt werden.

5. Schmerzensgeld

Die Höhe hängt immer vom Einzelfall und von den konkreten Umständen ab.

6. Haushaltsführungsschaden

Wenn der Haushaltführende verletzt wird, besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine (zeitlich beschränkte) Hilfskraft.

7. Sterbekosten, Hinterbliebenenrente

Im Falle der Tötung einer Person können Ansprüche auf Unterhalt bestehen, zudem müssen natürlich auch die Kosten für ein Begräbnis bezahlt werden.

 


Weitere Schadenspositionen:


1. Rechtsanwaltskosten

Diese gehören zum Unfallschaden und müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung (anteilmäßig) bezahlt werden.

2. Umsatzsteuer

Auch die Umsatzsteuer muss natürlich bezahlt werden – sofern sie auch tatsächlich anfällt.

3. Unkostenpauschale

Ein Unfall führt immer auch zu Fahrten und Telefonaten und Portoaufwendungen (auch wenn Sie sich von einem Anwalt vertraten lassen). Daher haben Sie Anspruch auf eine Pauschale für diese Aufwenungen.

4. Betreuungskosten

Für die Betreuung von Kindern während unfallbedingten Erledigungen.

5. Schadensfreiheitsrabatt

Falls Sie durch den Unfall hier Nachteile erleiden.

6. Sachschäden

Zerstörte Kleidung oder Gegenstände im Auto müssen ersetzt werden.

7. Überziehungszinsen

Falls Sie Kosten selbst bezahlt haben und dadurch ihr Konto überzogen wurde.


Grundsätzlich sind hier viele Schadenspositionen denkbar.

Im Grundsatz gilt, dass Sie so gestellt werden müssen, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass Sie im Grundsatz auch nicht vom Unfallereignis profitieren dürfen. Hier gibt es viele Fallstricke, weshalb nur dazu geraten werden kann, die Abrechnung einem Fachmann zu überlassen.


Telefon: 0162 / 7210928
mail@rechtsanwalt-senn.de


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